Keine Umsatzschwellen zu beachten
Innergemeinschaftlicher Handel bietet viele Möglichkeiten. Er bringt allerdings auch ein immenses Wachstum der Komplexität mit sich. So müssen Sie in jedem Land der EU, in dem Sie Ihre Waren lagern (Umsatzsteueranmeldung bereits ab dem ersten Euro) bzw. verkaufen (ab Erreichen der Umsatzschwellen), eine Umsatzsteuermeldung vornehmen. Wir machen das für Sie. D.h. Sie erhalten von uns eine übersichtliche Abrechnung mit deutscher Gutschrift und Umsatzsteuerausweis (falls anwendbar). Ihr Unternehmen benötigt keine Anmeldung in den jeweiligen Ländern.
Keine komplizierten Marktplatz-Reports
Viele Marktplätze, wie z.B. Amazon liefern nur sehr komplexe, vom deutschen Finanzamt nicht anerkannte Berichte bzw. Abrechnungen. Unsere Abrechnungen werden vom Finanzamt anerkannt und sind einwandfrei verständlich.